Öko-Kontrollstellen
Betriebe, die Bio-Produkte erzeugen, verarbeiten, vermarkten, lagern, importieren, kennzeichnen oder Dritte beauftragen, müssen sich von einer anerkannten Kontrollstelle zertifizieren lassen.
Grundlage dafür ist die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau mit ihrer Basisverordnung Nr. 834/2007 und den Durchführungsbestimmungen.
Betriebe, die sich einem Öko-Verband wie Bioland, Demeter, Naturland, Biopark o.a. anschließen möchten, müssen auch die Einhaltung der Standards dieser Verbände von der Kontrollstelle überprüfen lassen.
Zuständige Behörden der Bundesländer für die Durchführung der Verordnung (EU) 2018/848.
Ausgenommen von der Zertifizierung sind z.B. Einzelhändler, die nur verpackte Ware verkaufen oder Kindertageseinrichtungen und Schulen, die ein Essensangebot vor Ort frisch zubereiten und die als „nicht gewerbsmäßig betriebene Einrichtungen“ betrachtet werden.
Die Kontrolle findet mindestens einmal pro Jahr statt und ist in der Regel angekündigt. Ferner werden unangekündigte Inspektionen durchgeführt.
Wer internationale Geschäfte plant, sollte sich für eine Kontrollstelle entscheiden, die international tätig ist.
In Deutschland zugelassene Kontrollstellen finden Sie hier.