Förderung ökologischer Anbauverfahren
Zuständig für die Förderung des Ökologischen Landbaus in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
Ab 2023 soll die neue GAP starten. Dazu hat die Bundesregierung einen entsprechenden Strategieplan bei der EU eingereicht. Darin sind auch die „Interventionen“ der Bundesländer SH, HH und MV enthalten, die diese zur Förderung des Ökolandbaus angemeldet haben. Die Angaben stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.
Schleswig-Holstein
In den ersten beiden Umstellungsjahren: Ab dem dritten Jahr:
423 €/ha für Ackerfläche 280 €/ha für Ackerfläche
473 €/ha für Dauergrünland 260 €/ha für Dauergrünland
485 €/ha für Gemüseanbau 485 €/ha Gemüsebau
1.546 €/ha für Dauerkulturen 987 €/ha für Dauerkulturen
Transaktionskostenzuschlag (max. 600 €)
Die Ökolandbau-Förderung kann ab 2023 auf derselben Fläche mit Öko-Regelungen (eco schemes) kombiniert werden:
- Auf Flächen mit Öko-Regelung 1a oder 1b (zusätzliche Brache und Blühstreifen auf Brache) wird keine Ökolandbau-Förderung gewährt.
- Auf Flächen mit Öko-Regelung 1c, 1d, 2, 3 und 5 wird die Ökolandbau-Förderung uneingeschränkt gewährt.
- Auf Flächen mit Öko-Regelung 4 Extensive Nutzung des gesamten DGL des Betriebes und Öko-Regelung 6 Verzicht auf PSM auf bestimmten Einzelflächen werden Abzüge pro ha und Jahr gelten.
Weitere Informationen hier.
Auskunft und Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Doris Neuschäfer
Tel.: 0431 988-5054
Kontakt: doris.neuschaefer[at]melund.landsh.de
Dr. Volker Saggau
Tel.: 0431 988-5057
Kontakt: volker.saggau[at]melund.landsh.de
Rainer Thode
Tel.: 0431 988-5081
Kontakt: rainer.thode[at]melund.landsh.de
Beratung zur Förderung
Der Versuchs- und Beratungsring Ökologischer Landbau im Norden e.V. bietet gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern der Landwirtschschaftskammer SH, Demeter, Bioland und Naturland eine geförderte Beratung im Ökolandbau an (gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 ELER). Informationen über das Angebot und die verschiedenen Beratungsmodule finden Sie hier.